Lehrgänge und Abschlussprüfung Landwirt/in für Nebenerwerbslandwirte

Beratung auf dem Feld

Sowohl der Gesetzgeber als auch die Öffentlichkeit fordern die Einhaltung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft ein. Darum müssen auch Nebenerwerbslandwirte mit außerlandwirtschaftlicher Berufsausbildung und Berufstätigkeit das notwendige Grundlagenwissen für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung und Tierhaltung erwerben können. Diese Grundkenntnisse sind darüber hinaus Voraussetzung für eine laufende Weiterbildung durch Beratung, Seminare und Fachliteratur.

Die klassischen landwirtschaftlichen Bildungswege sind aber für die meisten Nebenerwerbslandwirte nicht geeignet, weil sie beruflich und betrieblich sehr stark eingebunden sind. Darum hat die Landwirtschaftskammer ein flexibles und angepasstes Bildungsangebot für Nebenerwerbslandwirte entwickelt, mit dem landwirtschaftliches Grundlagenwissen vermittelt und - bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - auch der Erwerb des staatlich anerkannten Berufsabschlusses „Landwirt/Landwirtin“ ermöglicht wird.

Qualifizierungslehrgänge für Nebenerwerbslandwirte

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet Nebenerwerbslandwirten voraussichtlich wieder ab dem Herbst 2012 Lehrgänge an, mit denen

  1. die Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufes Landwirt/in erworben werden können und
  2. eine fundierte Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin ermöglicht wird.

Das Lehrgangsprogramm dauert zwei Jahre und umfasst folgende Bestandteile:

  • Grundlehrgänge für
    • Pflanzenproduktion - 70 Unterrichtsstunden (Ustd.),
    • Tierproduktion - 70 Ustd.,
    • Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung - 50 Ustd.,
    Die Grundlehrgänge werden in Form von Abendkursen verteilt auf zwei mal 24 Wochen von September/Oktober bis März/April angeboten. Je Woche finden ein bis zwei Abende mit je vier Unterrichtsstunden statt.
     
  • fachpraktische Ergänzungslehrgänge für
    • Pflanzenproduktion/Landtechnik - 80 Ustd.
    • und Tierhaltung - 80 Ustd.
    Die fachpraktischen Ergänzungslehrgänge werden in den Einrichtungen der DEULA und im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse in zwei je 10-tägigen Unterrichtsblöcken angeboten. Sie werden voraussichtlich im Januar/Februar 2013 und 2014 stattfinden.
     
  • Falls die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht ganz erfüllt werden können: 1 Jahr Berichtsheftführung als ergänzender Praxisnachweis. Während eines ganzen Jahres wird das für Auszubildende in der Landwirtschaft vorgeschriebene Berichtsheft geführt. Es umfasst Tages- bzw. Wochenberichte, die Erstellung von mindestens drei Erfahrungsberichten oder einem Leittext sowie eine Darstellung des landwirtschaftlichen Betriebes und seiner Produktionsschwerpunkte.

Die Teilnehmer erhalten am Ende des Lehrgangs ein Abschlusszertifikat, mit dem die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird. Die Teilnahme nur an einzelnen Teilen des Programms ist möglich. Teilnehmer am Gesamtprogramm haben aber bei begrenzten Lehrgangsplätzen Vorrang.

Orte und Termine

Die nächsten Grundlehrgänge sollen Ende September, Anfang Oktober 2012 beginnen und werden bei ausreichender Teilnehmerzahl voraussichtlich an diesen Standorten stattfinden:

  • Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis
    Gartenstraße 11
    50765 Köln
    Telefon: (02 21) 53 40-100
    Telefax: (02 21) 53 40 -199
    E-Mail:   rheinkreise@lwk.nrw.de
  • Haus des Bauern
    Bielefelder Str. 47
    33378 Rheda-Wiedenbrück
    Telefon: (0 25 81) 63 79-0
    Telefax: (0 25 81) 63 79-33
    E-Mail:   warendorf@lwk.nrw.de

Die Lehrgangsgebühren betragen für das Gesamtprogramm je Teilnehmer ca. 2.750 € (Grundlehrgänge 1.500 €, fachpraktische Ergänzungslehrgänge ohne Übernachtung und Verpflegung jeweils 620 €). Eine anteilige Förderung von Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und Kosten für Unterbringung und Verpflegung aus öffentlichen Mitteln ist ggf. möglich. Der Antrag auf Förderung wird von der Landwirtschaftskammer als Bildungsträger gestellt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Anmeldung

Wer teilnehmen will, sollte sich bis zum 15.07.2012 mit Anmeldebogen und erforderlichen Belegen unter der nachfolgenden Anschrift anmelden:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Referat Berufsbildung
Postfach 5980, 48135 Münster

Bei weitergehenden Fragen wenden sich bitte an: