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Prämien für Milchviehhalter

Schwarzbunte auf der Weide
Die Milchviehhalter werden durch die Bundesregierung mit einem Sonderprogramm auch im Jahr 2011 unterstützt. So soll die schwierige Einkommenslage der Milcherzeuger verbessert werden.

Im Jahr 2009 ist durch die Bundesregierung ein Sonderprogramm für Milcherzeuger auf den Weg gebracht worden. Es soll die schwierige Einkommenslage der Milchviehhalter verbessern. Das entsprechende Gesetz ist im Frühjahr 2010 in Kraft getreten. Für das Jahr 2011 sind hierbei noch zwei Fördermaßnahmen von Bedeutung.

Diese Prämien werden im Zusammenhang mit dem Sonderprogramm für die Milchviehhalter gewährt und sind zwei Bausteine des gesamten Programmpakets, das aus EU- und zusätzlichen Bundesmitteln finanziert wird.

Kuhprämie

Bei der Kuhprämie wird die Prämienhöhe voraussichtlich 21 € je Milchkuh betragen. Diese Prämie wird für 2011 auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist für das jeweilige Jahr zusammen mit dem Sammelantrag zu stellen. Die Auszahlung für den Antrag 2011 wird voraussichtlich zum Jahresende erfolgen.

Insgesamt werden jedoch über die zwei Jahre auf Grund der De-minimis-Regelung maximal 7 500 € gewährt. Dabei sind für das Antragsverfahren 2011 die im Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 erhaltenen oder beantragten Beihilfen, die unter die De-minimis-Regelung der EU fallen, zu berücksichtigen. Vorhandene De-minimis-Bescheinigungen aus den Jahren 2009 bis 2011 sind bei der Antragstellung vorzulegen. Durch die beantragte Kuhprämie darf gemäß EU-Recht der Höchstbetrag von 7 500 € nicht überschritten werden.

Bei der Kuhprämie ist der Kuhbestand gemäß der Einträge im Bestandsregister der HIT-Datenbank maßgeblich, hier gilt der Zeitraum April 2011. Auch hier sind alle Rassen mit Ausnahme bestimmter Fleischnutzungsrassen zulässig (siehe hierzu die Tabelle: Zulässige RassenPDF-Datei 10 KB) .

Voraussetzung für die Kuhprämie ist, dass der Landwirt im April 2011 Milcherzeuger ist. Dies muss er mit seiner Milchabrechnung für den April 2011 nachweisen oder im Falle einer Direktvermarktungsquote durch die Bescheinigung des Hauptzollamtes.

Grünlandprämie

Die Prämienhöhe bei der Grünlandprämie wird voraussichtlich 37.- € je ha betragen. Die Grünlandprämie wird wie die Kuhprämie für 2011 gewährt, und zwar für alle Dauergrünlandflächen und Ackerfutterflächen, die zur Grasnutzung herangezogen werden. Auch für die Grünlandprämie ist die Vorlage der Milchgeldabrechnung für den April 2011 oder die Bescheinigung des Hauptzollamtes notwendig, ebenso wie die Einträge in der HIT-Datenbank. Des Weiteren gibt es auch hier die Einschränkung, dass Fleischnutzungsrassen nicht als Milchkühe gewertet werden (siehe hierzu die Tabelle: Zulässige RassenPDF-Datei 10 KB) .

Für die Berechnung der Grünlandprämie wird auf das Flächenverzeichnis 2011 zurückgegriffen. Die Höhe der Grünlandfläche, für die die Prämie gewährt wird, kann gegebenenfalls durch die Tieranzahl des durchschnittlichen Kuhbestandes beschränkt werden. Es wurde im Gesetz festgelegt, dass mindestens eine Kuh auf 3 ha gehalten werden muss, damit die ha-Prämie in voller Höhe gewährt werden kann Hinsichtlich der Grünlandflächen ist zu beachten, dass Grünlandschläge mit einer Größe unter 0,1 ha nicht in die Berechnung einfließen.

Wie bei der Kuhprämie erfolgt der Antrag für diese Grünlandprämie mit einem speziellen Formular zusammen mit dem Sammelantrag. Die Auszahlung soll zum Jahresende 2011 erfolgen. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Grünlandprämie sind identisch mit denen der Kuhprämie.

Härtefallregelung

Wird aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände im April 2011 keine Milch vermarktet oder ist der Kuhbestand beeinträchtigt, kann die Anerkennung eines Härtefalls beantragt werden. Neben den eigentlichen Antragsformularen für die Kuhprämie und die Grünlandprämie ist in diesem Fall das Formular „Anlage Härtefall“ einzureichen.

Als Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände werden im EG-Recht insbesondere anerkannt:

Nicht anerkannt werden können z.B. übliche Bestandsschwankungen oder vom Betriebsinhaber geplante Bestandsverringerungen bzw. Einstellung der Milcherzeugung.

Wird ein Härtefall anerkannt, wird der Monat vor Eintritt des Härtefalls für den Nachweis der Milcherzeugung und die Berechnung des Kuhbestandes verwendet. Ein anderer Monat kann nicht zugrunde gelegt werden.

Vor Antragstellung kontrollieren

Es sollten die Eintragungen in der HIT-Datenbank überprüft und ggf. korrigiert bzw. ergänzt werden. Nur fehlerfrei und ordnungsgemäß in der HIT gemeldete Kühe können bei den Prämienzahlungen berücksichtigt werden. Hierbei sollten die Lebensläufe der Milchkühe und die Eintragung der Nutzungsrichtung besondere Beachtung finden.

Weiterhin ist auf eine ordnungsgemäße Antragstellung im Rahmen des Sammelantrags zu achten, dieses umfasst neben dem benötigten Flächenverzeichnis zur Feststellung der Grünlandfläche, auch die Anlagen E (Grünlandprämie) und G (Kuhprämie).

Die benötigten Formulare erhalten Sie über das ELAN-Programm oder in der Rubrik: