Die gartenbauliche Fachschulausbildung findet ab Schuljahr 2008/09 zentral für ganz NRW an der Fachschule für Gartenbau in Essen statt. Die Stundentafeln der einzelnen Sparten können Sie der Übersicht entnehmen.
| Wirtschafter / Meister einjährig |
Agrarbetriebswirt zweijährig |
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|---|---|---|
| Baumschule | Stundenplan | Stundenplan |
| Friedhofsgärtnerei | Stundenplan | Stundenplan |
| Garten- und Landschaftsbau | Stundenplan | Stundenplan |
| Gemüsebau | Stundenplan | Stundenplan |
| Zierpflanzenbau | Stundenplan | Stundenplan |
| Vertiefung Beratung und Verkauf | Stundenplan | - |
Im Garten- und Landschaftsbau und der Friedhofsgärtnerei kann die einjährige Fachschule bzw. das erste Jahr der zweijährigen Fachschule auch in der berufsbegleitenden Teilzeitform besucht werden. Außerdem wird im Garten- und Landschaftsbau e-Learning angeboten.

Die einjährige Fachschule für Garten- und Landschaftsbau in den Fachrichtungen Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Garten- und Landschaftsbau und Zierpflanzenbau an der Fachschule für Gartenbau in Essen schließt mit der staatlichen Wirtschafterprüfung ab und dient der Vorbereitung auf die berufsständische Gärtnermeisterprüfung. Diese wird anschließend vor dem Meisterprüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen abgelegt.
Die Aufnahme erfolgt einmal im Jahr, zu Beginn des neuen Schuljahres in Nordrhein-Westfalen, in der Regel im Monat August und dauert ca. 10 Monate. Mehrere halb- und ganztägige Lehrfahrten sowie eine einwöchige Exkursion dienen der Ergänzung und Veranschaulichung der Lerninhalte.
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Lehrzeit mit bestandener Abschlussprüfung als Gärtnerin bzw. Gärtner. Um mit der stattlichen Wirtschafterprüfung auch die Gärtnermeisterprüfung ablegen zu können, ist ferner eine dreijährige Tätigkeit als Gärtnerin bzw. Gärtner nachzuweisen, davon mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit in jener Fachrichtung, in der die Meisterprüfung abgelegt werden soll. Die Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung erfolgt, unabhängig vom Schulbesuch, durch die Landwirtschaftkammer Nordrhein-Westfalen. Im Regelfall wird bei der Unterrichtsdurchführung vom Kenntnisstand der Gesellenprüfung ausgegangen. Praktische Übungen gleichen aber auch unterschiedliche Kenntnis- und Fertigeitsniveaus der Schüler eines Bildungsganges an.

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Agrarbetriebswirt im Garten- und Landschaftsbau oder in den Sparten Friedhofsgärtnerei, Baumschule, Gemüsebau und Zierpflanzenbau, erfolgt in der zweijährigen Fachschule. Die Abschlussprüfung ist eine staatliche Prüfung, die gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen abgenommen wird. Nach bestandener Prüfung wird das Zeugnis über die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt für Gartenbau" mit Angabe des jeweiligen Schwerpunktes ausgehändigt. Für Fachschüler, die die Allgemeine Fachhochschulreife erwerben möchten, bietet sich die Möglichkeit durch Teilnahme am ergänzenden Mathematikunterricht während der zweijährigen Schulzeit und abschließender Fachklausur diese zu erwerben.
Die Aufnahme erfolgt einmal im Jahr, zu Beginn des neuen Schuljahres in Nordrhein- Westfalen, in der Regel im Monat August. Mehrere halb- und ganztägige Lehrfahrten sowie eine einwöchige Exkursion dienen der Ergänzung und Veranschaulichung der Lerninhalte. Voraussetzung für die Aufnahme ist die abgeschlossene Lehrzeit mit Abschlussprüfung als Gärtnerin bzw. Gärtner sowie eine mindestens einjährige Gesellentätigkeit in der jeweiligen Fachrichtung. Wehr- und Ersatzdienstzeiten können nicht angerechnet werden. Im Regelfall wird bei der Unterrichtsdurchführung vom Kenntnisstand der Gesellenprüfung ausgegangen. Praktische Übungen gleichen aber auch unterschiedliche Kenntnis- und Fertigkeitsniveaus der Schüler eines Bildungsganges an.