Explosionsschutz an der Biogasanlage
Der Gesetzgeber fordert von jedem Biogasanlagenbetreiber, sich vor der Inbetriebnahme mit Gefahrenquellen an seiner Biogasanlage auseinander zu setzen - hierzu zählen unter anderem die Dokumentation explosionsgefährdeter Bereiche sowie das Erstellen des sogenannten EX-Schutz Dokumentes. Das EX-Schutz Dokument ist nicht nur Grundlage für die Betriebssicherheit, sondern dient auch dem Schutz von Mitarbeitern und Angestellten. Fehlt der notwendige Sicherheitsnachweis, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, die Biogasanlage still zu legen.
Das Tagesseminar am 8. März 2012 in Haus Düsse vermittelt den Teilnehmern deshalb die Grundlagen des Explosionsschutzes und schärft den Blick für die Ermittlung und Bewertung möglicher Gefahrenquellen. Gemeinsam wird während des Seminars ein Grundgerüst für das selbständige Erstellen des Ex-Schutz Dokumentes erarbeitet. Beginn ist um 9.30 Uhr, Ende gegen 16.00 Uhr. Folgende Referate stehen auf dem Programm:
- Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung
- Verantwortung und Rechtsgrundlagen beim Betrieb von Biogasanlagen
- Vorgehensweise zur Ermittlung der Explosionsgefahren – Vorstellung des Muster-Explosionsschutzdokumentes
- Entwicklung der Risikoanalyse und Dokumentation – Praktische Übungen und Arbeitspläne
Die Teilnahme kostet 190 € beziehungsweise 150 € für Landwirte aus Nordrhein-Westfalen. Anmeldungen nimmt die Landwirtschaftskammer bis zum 1. März schriftlich oder telefonisch entgegen:
Telefon: 0228 / 703 1260
Telefax: 0228 / 703 191260
E-Mail: andrea.schaefer@lwk.nrw.de.