Beihilfen
Neben den Entschädigungen zahlt die Tierseuchenkasse Beihilfen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Mittel für prophylaktische Maßnahmen der Seuchenverhütung und der Förderung der Tiergesundheit.
- Beihilferichtlinien für Pferde
- Beihilferichtlinien für Rinder
- Beihilferichtlinien für Schweine
- Beihilferichtlinien für Schafe
- Beihilferichtlinien für Ziegen
- Beihilferichtlinien für Bienen
- Beihilferichtlinien für Geflügel